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   BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R   

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BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R (https://dejure.org/2001,4539)
BSG, Entscheidung vom 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R (https://dejure.org/2001,4539)
BSG, Entscheidung vom 12. September 2001 - B 6 KA 8/01 R (https://dejure.org/2001,4539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • lexetius.com

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - ärztlicher Psychotherapeut - Honorierung - zeitabhängige und genehmigungsbedürftige Leistungen der großen Psychotherapie - Punktwert von 10 Pf - Selbstbindung des Revisionsgerichts - ausschließliche psychotherapeutische Tätigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vergütung - Psychotherapeutische Leistung - Honorarverteilungsmaßstab - Honorarbescheid - Stützungsnotwendigkeit

  • Judicialis

    EBM-Ä Abschnitt G IV; ; GG Art 12 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Honorierung zeitabhängiger und genehmigungsbedürftiger Leistungen der großen Psychotherapie, Selbstbindung des Revisionsgerichts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 26.01.2000 - B 6 KA 4/99 R

    Vergütung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der Großen

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Auf ihre Revision hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 26. Januar 2000 (B 6 KA 4/99 R) das Berufungsurteil aufgehoben und den Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht (LSG) zurückverwiesen.

    Der Senat hat in seinem in diesem Rechtsstreit ergangenen Urteil vom 26. Januar 2000 - B 6 KA 4/99 R - (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 35) entschieden, daß der Anspruch auf Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der großen Psychotherapie mit einem Punktwert von 10 Pfennig nur solchen ärztlichen Psychotherapeuten zusteht, die 90 % ihres Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Kapitel G Abschnitt IV EBM-Ä erzielen.

    Der Senat hat im Urteil vom 26. Januar 2000 ausdrücklich anerkannt, daß die Begrenzung der Stützungsverpflichtung auf solche Ärzte, die 90 % ihres Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Abschnitt G IV EBM-Ä decken, möglicherweise im Einzelfall zu Härten führen könne (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 35 S 277).

    Von dieser Rechtsprechung kann der Senat nicht abweichen, nachdem der Streitgegenstand des Revisionsverfahrens B 6 KA 4/99 R, über den der Senat mit Urteil vom 26. Januar 2000 entschieden hat, nach dessen Zurückverweisung an das LSG erneut an das BSG gelangt ist.

    Der Senat hat die Definition deshalb den Vorschriften des Abschnitts A I Teil B Anl 3 EBM-Ä entnommen (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 35 S 277, 280 unter Hinweis auf BSGE 83, 205, 215 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 S 222).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R

    Vertragsarzt - Bewertung - psychotherapeutische Gesprächsleistung - Verletzung -

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Die erstmals im Urteil vom 20. Januar 1999 (BSGE 83, 205 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29) entwickelte Rechtsprechung zum Anspruch der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte sowie der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeuten auf Honorierung ihrer zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen nach Abschnitt G IV EBM-Ä mit einem Punktwert von grundsätzlich 10 Pfennig hat der Senat in zweifacher Hinsicht eingeschränkt (vgl auch Urteil vom 25. August 1999 - BSGE 84, 235 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33).

    Der Senat hat die Definition deshalb den Vorschriften des Abschnitts A I Teil B Anl 3 EBM-Ä entnommen (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 35 S 277, 280 unter Hinweis auf BSGE 83, 205, 215 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 S 222).

    Zu Recht weist das LSG in diesem Zusammenhang darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Senats die Beobachtung lediglich eines einzigen Quartals für eine Stützungsnotwendigkeit unzureichend sein kann (BSGE 83, 205, 216 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 S 222 f).

  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Über diese Rechtsauffassung hinausgehend haben zahlreiche Senate des BSG inzwischen entschieden, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, im selben Rechtsstreit seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (Urteil des 12. Senats des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 - ; Beschluß des 7. Senats vom 8. Dezember 1988 - 7 BAr 132/88 ; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 unter Hinweis auf das Urteil des 12. Senats vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 sowie Beschluß des 11. Senats vom 4. November 1999 - B 11 AL 207/99 B ).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Die erstmals im Urteil vom 20. Januar 1999 (BSGE 83, 205 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29) entwickelte Rechtsprechung zum Anspruch der ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Vertragsärzte sowie der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Psychotherapeuten auf Honorierung ihrer zeitgebundenen und genehmigungsbedürftigen Leistungen nach Abschnitt G IV EBM-Ä mit einem Punktwert von grundsätzlich 10 Pfennig hat der Senat in zweifacher Hinsicht eingeschränkt (vgl auch Urteil vom 25. August 1999 - BSGE 84, 235 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33).
  • BSG, 25.10.1990 - 12 RK 19/90

    Selbstbindung des Revisionsgerichts, wenn für die spätere Entscheidung ein

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Über diese Rechtsauffassung hinausgehend haben zahlreiche Senate des BSG inzwischen entschieden, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, im selben Rechtsstreit seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (Urteil des 12. Senats des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 - ; Beschluß des 7. Senats vom 8. Dezember 1988 - 7 BAr 132/88 ; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 unter Hinweis auf das Urteil des 12. Senats vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 sowie Beschluß des 11. Senats vom 4. November 1999 - B 11 AL 207/99 B ).
  • BSG, 04.11.1999 - B 11 AL 207/99 B

    Selbstbindung des Revisionsgerichts durch frühere Entscheidung in gleicher Sache

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Über diese Rechtsauffassung hinausgehend haben zahlreiche Senate des BSG inzwischen entschieden, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, im selben Rechtsstreit seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (Urteil des 12. Senats des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 - ; Beschluß des 7. Senats vom 8. Dezember 1988 - 7 BAr 132/88 ; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 unter Hinweis auf das Urteil des 12. Senats vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 sowie Beschluß des 11. Senats vom 4. November 1999 - B 11 AL 207/99 B ).
  • BSG, 01.02.1995 - 13 RJ 51/93

    Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für Taschengeld und Bekleidungsbeihilfe

    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Über diese Rechtsauffassung hinausgehend haben zahlreiche Senate des BSG inzwischen entschieden, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, im selben Rechtsstreit seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (Urteil des 12. Senats des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 - ; Beschluß des 7. Senats vom 8. Dezember 1988 - 7 BAr 132/88 ; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 unter Hinweis auf das Urteil des 12. Senats vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 sowie Beschluß des 11. Senats vom 4. November 1999 - B 11 AL 207/99 B ).
  • BSG, 08.12.1988 - 7 BAr 132/88
    Auszug aus BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R
    Über diese Rechtsauffassung hinausgehend haben zahlreiche Senate des BSG inzwischen entschieden, daß es dem Revisionsgericht verwehrt ist, im selben Rechtsstreit seine in der ersten aufhebenden Entscheidung vertretene Rechtsauffassung anläßlich der erneuten Befassung mit der Sache zu ändern (Urteil des 12. Senats des BSG vom 30. November 1978 - 12 RK 6/76 - ; Beschluß des 7. Senats vom 8. Dezember 1988 - 7 BAr 132/88 ; Urteil des 13. Senats vom 1. Februar 1995 - 13 RJ 51/93 unter Hinweis auf das Urteil des 12. Senats vom 25. Oktober 1990 - 12 RK 19/90 sowie Beschluß des 11. Senats vom 4. November 1999 - B 11 AL 207/99 B ).
  • BSG, 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R

    Vertragsarzt - psychotherapeutische Leistung - Honorierung der von 1993-1998

    An dieser Bestimmung des Kreises der begünstigten Leistungserbringer hält der Senat für die Zeit bis zum 31. Dezember 1998 ausdrücklich fest (vgl auch Senatsurteil vom heutigen Tage - B 6 KA 8/01 R -).
  • BSG, 06.11.2002 - B 6 KA 43/02 B

    Vergütung zeitgebundener genehmigungsbedürftiger psychotherapeutischer

    Der Senat hat in zahlreichen Entscheidungen ausgeführt, weshalb die KÄV bis Ende 1998 nur verpflichtet ist, die zeitgebundenen genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen solcher Ärzte grundsätzlich mit einem Mindestpunktwert von 10 Pf zu vergüten, bei denen sie einen Anteil von mindestens 90 % des vertragsärztlichen Gesamtumsatzes ausmachen (s insbesondere Urteil vom 20. Januar 1999, BSGE 83, 205, 215 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29 S 222; vom 25. August 1999, BSGE 84, 235, 244 f = SozR aaO Nr. 33 S 260 f; vom 26. Januar 2000, SozR aaO Nr. 35 S 277, 280 f; vom 12. September 2001, BSGE 89, 1, 6 [BSG 12.09.2001 - B 6 KA 58/00 R] = SozR aaO Nr. 41 S 332 f; vom 12. September 2001 - B 6 KA 8/01 R -, in Juris dokumentiert, dort S 3).

    Eine gegen diese Rechtsprechung gerichtete Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung angenommen worden (BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 11. Februar 2002 - 1 BvR 3/02 R -, betr Verfahren B 6 KA 8/01 R).

    Von rechtsgrundsätzlicher Bedeutung ist auch nicht die Frage, ob die Klägerin als Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin anders als eine "Ärztin" zu behandeln ist, die lediglich schwerpunktmäßig psychotherapeutische Leistungen erbracht hat, wie dies in dem mehrfach erwähnten Senatsurteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 8/01 R - der Fall gewesen ist.

  • SG Marburg, 11.10.2006 - S 12 KA 732/06

    Nachfolgezulassung in der vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auch das Bundessozialgericht hat in Fragen der Honorierung psychotherapeutischer Leistungen für ausschließlich psychotherapeutisch tätige Ärzte (vgl. § 85 Abs. 4 Satz 4) diese nicht von psychologischen Psychotherapeuten unterschieden (vgl. BSG, Urt. v. 25.08.1999 - B 6 KA 14/98 R - BSGE 84, 235 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33; BSG, Urt. v. 12.09.2001 - B 6 KA 8/01 R - juris; s. a. BSG, Urt. v. 20.01.1999 - B 6 KA 46/97 R - BSGE 83, 205 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.12.2004 - L 3 KA 4/04

    Anspruch auf Neuberechnung von Honorarforderungen eines Facharztes für

    Nach der Rechtsprechung des BSG sind die zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen der großen Psychotherapie mit einem Punktwert von 10 Pfennig zu honorieren, sofern der an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende (ärztliche) Psychotherapeut 90 % seines Gesamtleistungsbedarfs aus Leistungen nach Kapitel G Abschnitt IV EBM-Ä (d.h. aus Leistungen nach den Gebührenziffern 860 - 884) erzielt (BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 35 und U. v. 12. September 2001, B 6 KA 8/01 R; erstmals entwickelt worden ist dieser Anspruch im Urteil SozR 3-2500 § 85 Nr. 29).
  • SG Karlsruhe, 21.10.2014 - S 4 KA 2933/12

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung - Prognose über künftig pflichtgemäßes

    Sei der Vertragsarzt nach entsprechender Belehrung über sein vertragswidriges Verhalten nicht bereit, Pflichtverstöße einzustellen, sei ihm die Zulassung zu entziehen (mit Hinweis auf BSG vom 17.05.2001 - B 6 KA 8/01 R -).
  • SG Marburg, 30.08.2006 - S 12 KA 657/06

    Vertragsärztliche Versorgung - Leistungserbringung - Einheitlicher

    auf die BedarfsplRL-Ä zurückgegriffen und auf einen Vergütungsanteil v. 90 v. H. abgestellt, dies aber auf ein engeres Leistungsbild (nach Kapitel G Abschnitt IV EBM) beschränkt (vgl. BSG, Urt. v. 25.08.1999 -B 6 KA 14/98 R -BSGE 84, 235 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 33. juris Rdnr. 35; BSG, Urt. v. 12.09.2001 -B 6 KA 8/01 R -juris Rdnr. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.12.2009 - L 3 KA 26/04
    Das BSG hat bereits in zahlreichen Entscheidungen ausgeführt, warum die Kassenärztliche Vereinigung (KV) im hier maßgeblichen Zeitraum bis Ende 1998 nur verpflichtet ist, die zeitgebundenen genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen Leistungen solcher Ärzte grundsätzlich mit einem Mindestpunktwert von 10 DPf zu vergüten, bei denen sie einen Anteil von mindestens 90 % des vertragsärztlichen Gesamtumsatzes ausmachen (SozR 3-2500 § 85 Nr. 29, Nr. 33 und Nr. 35; Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 8/01 R - juris; Beschluss vom 6. November 2002 - B 6 KA 43/02 B - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.11.2006 - L 3 KA 8/04
    Hiermit sind mindestens 90 % des Umsatzes in Punkten aus Leistungen des genannten EBM-Abschnitts gemeint (BSG, Urteil vom 12. September 2001 - B 6 KA 8/01 R).

Redaktioneller Hinweis

  • Die gegen das Urteil eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen.

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